
ipso iure (lat. kraft Gesetzes/von Rechts wegen) ist eine lateinische Phrase, wonach eine rechtliche Wirkung oder ein rechtlicher Erfolg ohne ein weiteres Zutun der Beteiligten eintritt. Ein gutes Beispiel für eine Wirkung ipso iure ist der Anfall einer Erbschaft. Voraussetzung ist nur der Todesfall des Erblassers. Im selben Moment rückt der Erb...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ipso_jure

Lat. kraft Gesetzes. Ein rechtlicher Erfolg tritt ipso jure ein, wenn er allein vom Vorliegen bestimmter tatsächlicher Voraussetzungen und nicht von zusätzlichen Handlungen oder Willenserklärungen abhängig ist (z.B. der Erwerb des Nachlasses im Erbfall durch die Erben).
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https://www.lexexakt.de/glossar/ipsoiure.php

Ipso jure (lat., "durch das Recht selbst"), in Gemäßheit des Rechts, schon an und für sich.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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